Alles, was Recht ist

Informationen zu Rechtsfragen

Wenn ein Mensch sexuelle und/oder häusliche Gewalt erlebt hat, kann irgendwann die Frage nach einer Anzeige auftauchen. Das Opferhilfegesetz, seit 1993 in Kraft, verbessert die Stellung der Opfer von Gewalttaten.

Es gibt verschiedene Gesetze, aufgrund derer sich Opfer sexueller und/oder häuslicher Gewalt wehren können. Dies sind das Strafgesetz, das Opferhilfegesetz und das Gleichstellungsgesetz. Für Laien ist es manchmal schwierig, sich in der Vielfalt der Gesetze zurechtzufinden. Deshalb lohnt sich eine Beratung.

Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Anzeige von einer anerkannten Opferhilfeberatungsstelle beraten zu lassen. Die Beraterinnen erklären den Ablauf eines Strafverfahrens und helfen bei der Entscheidung «Anzeige Ja oder Nein».

Auch wer bereits Anzeige erstattet hat kann sich beraten lassen.