Die Beratungsstelle

Häufige Fragen

Ich habe sexuelle Gewalt erlebt. Muss ich Anzeige erstatten?

Nein. Ob Sie Anzeige erstatten oder nicht ist Ihre freie Entscheidung. Nehmen Sie nach einer Gewalttat so schnell wie möglich Kontakt auf mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten, kostenlos und vertraulich. Es ist wichtig und hilfreich zu wissen, was Ihre Rechte sind und wie ein Verfahren ablaufen kann. Je nach Delikt (Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Bedrohung etc.) gibt es andere Fristen, in denen Sie Anzeige erstatten können. Die...

Ich fühle mich bei der Massage seit einiger Zeit unwohl...

Nehmen Sie Ihr Unbehagen ernst. Jede therapeutische Beziehung basiert auf einer grossen psychischen und/oder physischen Nähe. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Fachperson an die Grenzen der Behandlung hält. Dies beinhaltet z.B., dass sich die behandelnde Person an die getroffenen Abmachungen hält, also bei einer Rückenmassage nicht plötzlich Brust und Bauch mit massiert werden. Sprechen Sie mit der behandelnden Person, wenn Sie verwirrt oder irritiert sind und...

Was gilt als Beweis bei einer Anzeige wegen sexueller Gewalt?

Ihre eigenen Aussagen sind in solchen Verfahren oft das wichtigste Beweismittel. Wichtige Zeugen sind Personen, mit denen Sie als erste nach der Tat gesprochen haben, wie die beste Freundin, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Beratungsstelle oder die Ärztin/der Arzt. Es braucht für ein Strafverfahren nicht unbedingt Augenzeugen. Direkte Zeugen sind bei Sexualdelikten die Ausnahme. Zusätzlich gelten Spermaspuren, Speichelreste, befleckte oder zerrissene...

Ich wurde vor langer Zeit vergewaltigt und komme damit alleine nicht mehr zurecht. Was soll ich tun?

Bleiben Sie mit Ihrem Erlebten nicht alleine, holen Sie sich Unterstützung. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson über das Erlebte. Es spielt keine Rolle, wie lange Ihre Gewalterfahrung zurückliegt: Sie haben das Recht auf kostenlose und vertrauliche Beratung auf einer Opferhilfeberatungsstelle (z.B. bei der frauenberatung sexuelle gewalt oder einer anderen anerkannten Opferhilfestelle.

Was sind die Motive für sexuelle Gewalt?

Sexuelle Gewalt ist Gewalt, die mittels Sexualität ausgelebt wird. Gewalttätige Menschen tun dies, weil sie Macht ausüben und andere unterwerfen wollen. Die sexuelle Befriedigung spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. 

Bei der Arbeit fallen immer wieder anzügliche Bemerkungen – was kann ich dagegen tun?

Solch ein Verhalten ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – und damit verboten!(Gleichstellungsgesetz, Strafgesetz, Opferhilfe-Gesetz) Sagen Sie der Person klar und deutlich, dass Sie sich durch ihr Verhalten belästigt fühlen und sie damit aufhören soll. Wenn dies nichts nützt: Machen Sie sich Notizen, wer wann was gemacht oder gesagt hat. Sprechen Sie mit Kollegen und Kolleginnen, ob diese ähnliche Erfahrungen machen, und wehren Sie sich...

Mein Mündel hat mir erzählt, dass sie in ihrem Heim sexuell ausgebeutet wird. Muss ich als Vormund Anzeige erstatten, auch gegen ihren Willen?

Nein. Sie haben als Amtsperson zwar eine grundsätzliche Anzeigepflicht, können aber darauf verzichten, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Mündel ein spezielles Vertrauensverhältnis besteht. Sie müssen aber die persönliche Integrität und Sicherheit der Ihnen Anvertrauten garantieren. Das können Sie auch mit anderen Massnahmen als einer Anzeige erreichen. Notieren Sie sich auf alle Fälle, was Ihnen die betroffene Frau mitgeteilt hat und klären Sie die...

Meine Freundin wurde vergewaltigt. Was muss ich tun?

Fragen Sie die betroffene Frau, was sie braucht. Sie hat gerade erlebt, wie ihre Grenzen nicht respektiert wurden. Deshalb ist es wichtig, dass sie selber bestimmen kann, wie es weiter geht. Frauen haben nach einer erlebten Gewalttat sehr unterschiedliche Bedürfnisse: Manche möchten allein sein, andere brauchen die Gesellschaft von Freunden; einige wollen möglichst schnell wieder zurück in die Normalität, andere ziehen sich zurück. Beachten Sie auch folgende...

Ich werde bedroht – was soll ich tun?

Nehmen Sie die Bedrohung ernst – einmal Gewalt ist einmal zu viel. Reden Sie mit jemandem in Ihrem Umfeld. Grundsätzlich ist eine Anzeige Ihr bester Schutz. Wichtig: Reagieren Sie schnell und suchen Sie Schutz – bei einer Freundin, Ihrer Familie, bei Bekannten oder in einem Frauenhaus. Wenden Sie sich an eine spezialisierte Stelle: Frauenhäuser Mädchenhaus Schlupfhuus Folgende Stellen können Sie beraten: Polizei, Tel. Nr. 117 Beratungsstellen...

Was kann ich tun als gewaltsbetroffene LGBTQ+ Person?

Ihre Rechte und Möglichkeiten sind dieselben wie bei sexueller und/oder häuslicher Gewalt in heterosexuellen Beziehungen. Auch im öffenlichen Raum ändern sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht, wenn die Betroffenen LGBTQ+ Personen sind. Sie können sich darum für all Ihre Fragen an die Frauenberatung sexuelle Gewalt wenden, wie auch bei allen anderen Opferberatungsstellen im Kanton Zürich.