Was ist sexuelle Gewalt?

Formen von sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt kann vielerlei Formen annehmen. In der Beratungsstelle werden wir vor allem mit folgenden konfrontiert:


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist: Anstarren, Hinterherpfeifen, taxierende Blicke  Anzügliche Witze  Scheinbar zufällige Körperberührungen  Unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht  Pornografische Bilder am Arbeitsplatz  Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuellem Entgegenkommen  Androhen beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung  Erzwingen sexueller Handlungen  Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz können betroffene Frauen nur schwer ausweichen. Die Demütigung und Verletzung besteht darin, nicht als Fachperson und in der Kompetenz als Berufsfrau angesprochen zu werden, sondern als Objekt. Die Belästigung kann damit beginnen, dass das Arbeitsklima sexualisiert wird, indem z.B. immer wieder Bemerkungen über das Aussehen der Frau fallen. Die Frau bemerkt dabei klar, ob ein «Kompliment» Wertschätzung und Anerkennung ausdrückt oder ob es sie erniedrigt und abwertet. Zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung kann klar unterschieden werden: Ein Flirt ist etwas Gegenseitiges, gegen das nichts einzuwenden ist. Eine sexuelle Belästigung ist immer etwas Einseitiges und von einer Person unerwünscht. Oft kommen mit der Zeit zu den verbalen auch körperliche Übergriffe hinzu. Diese können am Anfang wie zufällig aussehen, steigern sich aber teilweise bis hin zu Vergewaltigungen.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung

Eine Vergewaltigung ist ein erzwungenes Eindringen mit dem Penis in die Scheide. Das Eindringen in die Scheide mit einem Gegenstand oder Finger, das Eindringen in After oder Mund mit einem Gegenstand, Finger oder Penis wird sexuelle Nötigung genannt und wird juristisch gleich behandelt (siehe Alles, was Recht ist). Umgangssprachlich wird oft bei beiden Delikten von Vergewaltigung gesprochen, auch im Empfinden der Frau ist es dasselbe. Frauen werden in den meisten Fällen von jemandem vergewaltigt, den sie flüchtig bis sehr gut kennen. Nur ungefähr 15 bis 20 Prozent der Vergewaltigungen werden durch eine fremde Person ausgeübt. Auch in Ehen und Paarbeziehungen kommt es zu Vergewaltigungen, oft über Jahre hinweg. Sexuelle Handlungen können verschieden erzwungen werden. Die neue Bekanntschaft kann sich zum Beispiel als grobe, aggressive Person entpuppen. In Ehe und Partnerschaft kann der Druck sehr subtil sein und Drohungen genügen bereits, damit eine Frau sich nicht wehrt. Einige Frauen können sich erfolgreich wehren. Dieses Gefühl, handeln und sich schützen zu können, kann den Verarbeitungsprozess enorm erleichtern. Die Folgen eines Vergewaltigungsversuches sind jedoch meist gleich wie bei einer vollzogenen Vergewaltigung.

Sexuelle Ausbeutung in professionellen Abhängigkeitsbeziehungen

Nimmt eine Frau die Hilfe einer Fachperson (im psychosozialen, medizinischen, pädagogischen Bereich etc.) in Anspruch, erwartet sie eine Verbesserung oder Lösung ihrer Situation. Damit dies gelingt, braucht es eine Vertrauensbasis: Die Fachperson definiert, welche Massnahmen für den Behandlungserfolg nötig sind, die Klientin vertraut auf deren Kompetenz. Die Verantwortung liegt entsprechend bei der behandelnden Person. Nutzt diese ihre berufliche Stellung aus, um Klientinnen, die von ihr abhängig sind, sexuell auszubeuten, spricht man von sexueller Ausbeutung in Abhängigkeitsbeziehungen. Die Ausbeutung kann von verbalen Übergriffen über fast zuällig wirkende Berührungen bis hin zu wiederholten Vergewaltigungen gehen. Auch Geschlechtsverkehr mit der Einwilligung der Frau ist sexuelle Ausbeutung.

Sexuelle Gewalt in Partnerschaft und Ehe

Gewalt in Paarbeziehungen ist nicht dasselbe wie häusliche Gewalt. Letztere umfasst auch Gewalt gegen Kinder oder Gewalt von Kindern gegen ihre Eltern. Bei sexueller Gewalt in Partnerschaft und Ehe ist in neun von zehn Fällen die Gewalt ausübende Person männlich. In der Schweiz werden zwei von fünf Frauen in einer Paarbeziehung Opfer psychischer Gewalt (Gillioz et. al 1996). Sexuelle Gewalt in der Beziehung kommt in allen soziokulturellen und strukturellen Milieus und Altersgruppen vor. Psychische Gewalt oder kontrollierendes Verhalten haben 48 Prozent durch den aktuellen und 66 Prozent durch einen früheren Partner erlebt. Physische Gewalt und Drohungen haben 15,7 Prozent durch den aktuellen und 29,9 Prozent durch einen früheren Partner erlebt. Sexuelle Gewalt haben 2,4 Prozent durch den aktuellen und 14,4 Prozent durch einen früheren Partner erlebt. (Quelle: Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich und Maternité Triemli 2004)

Schändung

Die Grenze zwischen Vergewaltigung und Schändung lässt sich in der Praxis nicht immer ganz leicht ziehen. Einfach gesagt ist die Betroffene bei einer Schändung – im Unterschied zu einer Vergewaltigung – wehrunfähig. Dies kann zum Beispiel während einer Narkose sein oder wenn eine Frau völlig entspannt bei einer Massage oder Physiotherapie ist. Sich gegen sexuelle Gewalt zur Wehr zu setzen ist in diesem Zustand schwierig bis unmöglich. Die Folgen für das Opfer sind bei einer Schändung in etwa dieselben wie bei einer Vergewaltigung. Und auch hier ist eine Beratung bei einer anerkannten Opferberatung hilfreich.

Stalking

Unter «Stalking» versteht man das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren psychische und/oder physische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird. Typisch sind ständige und unerwünschte Kontaktaufnahmen durch Telefonate, E-Mails, Geschenke, SMS etc. Eine Studie der Universität Darmstadt kommt zum Schluss, dass etwa jede/r Zehnte im Lauf seines Lebens einmal gestalkt wird. Über 80 Prozent der Stalker sind männlich, mehr als 80 Prozent der Opfer weiblich. Die Verfolgung dauert im Schnitt 26 Monate, wobei die Spannweite von einem Monat bis zu 30 Jahren reicht. Wichtig ist die Abgrenzung zu einem «normalen, gesunden» Verhalten, etwa bei einem Beziehungs-Aus. Dabei kann es durchaus zu vereinzelten Kontaktversuchen des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin kommen. In diesem Fall spricht man aber noch nicht von Stalking, sondern erst dann, wenn das Verhalten für die Betroffene bedrohlich wird und in der Kontaktaufnahme etwas Zwanghaftes liegt. Viele Stalker beobachten und verfolgen die Frau, warten zum Beispiel vor ihrem Haus oder ihrem Arbeitsplatz. Oft nutzen die Täter auch das Umfeld des Opfers, um mit ihm in Kontakt treten zu können. Was zunächst harmlos beginnt, kann sich rasch zu einer bedrohlichen Situation für die betroffene Frau entwickeln. Deshalb ist eine Beratung ratsam.