die beratungsstelle
Mein Mündel hat mir erzählt, dass sie in ihrem Heim sexuell ausgebeutet wird. Muss ich als Vormund Anzeige erstatten, auch gegen ihren Willen?
Nein. Sie haben als Amtsperson zwar eine grundsätzliche Anzeigepflicht, können aber darauf verzichten, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Mündel ein spezielles Vertrauensverhältnis besteht. Sie müssen aber die persönliche Integrität und Sicherheit der Ihnen Anvertrauten garantieren. Das können Sie auch mit anderen Massnahmen als einer Anzeige erreichen. Notieren Sie sich auf alle Fälle, was Ihnen die betroffene Frau mitgeteilt hat und klären Sie die möglichen juristischen Schritte zusammen mit einer spezialisierten Beratungsstelle (z.B. Opferberatungsstellen) ab.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Wenn Frauen mit geistiger Behinderung von sexueller Gewalt betroffen sind – Informationen zu rechtlichen Aspekten».